Sonntag, 22. März 2015

BAFA Förderung wird am 1.4.2015 erhöht

Eine erfreuliche Nachricht für alle, die zukünftig mit Solarthermie den Wärmebedarf für Warmwasser und Heizung unterstützen wollen. Die Fördersätze werden von der BAFA zum April neu festgelegt. Neu ist, das jetzt auch wieder für Altbauten eine reine Warmwasserunterstützung gefördert wird (bei 3 bis 10 qm Kollektorfläche pauschal 500 €, ab 11 qm sind es 50 € pro qm). Bei kombinierter Warmwasser- und Heizungsunterstützung sind es bis 14 qm pauschal 2000 € und bei Kollektorflächen ab 15 qm jeweils 140 € pro qm.
Außerdem wurde die Förderung von Kesseln die mit Biomasse betrieben werden erhöht.
Details finden sie auf der BAFA!!
Ich berate Sie gern und unverbindlich, wie Sie mit regenerativer Energie Ihren Wärmebedarf decken und Kosten sparen können.

Montag, 15. Dezember 2014

                 

               Heizungsraum einer IDM-Solewärmepumpe mit Hygienespeicher 1500 Liter.






Donnerstag, 13. März 2014

Installation von Erdkollektoren für eine Sole-Wärmepumpe für ein Einfamilienhaus






Sonntag, 17. November 2013

Heizen mit Erneuerbaren Energien

Deutlich höhere Zuschüsse für die Umstellung Ihrer Heizung auf erneuerbare Energien

Lassen Sie jetzt Ihre Heizung auf erneuerbare Energien umstellen.
Nicht nur als eigener kleiner Beitrag zur Energiewende, oder um die laufenden Heizkosten zu minimieren, sondern auch weil es zur Zeit höhere Zuschüsse vom BAFA gibt:


Fördersätze seit 15. August 2012 noch attraktiver

Seit dem 15. August 2012 sind die Zuschüsse für Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen und Wärmepumpen in 1- und 2-Familienhäusern, in Mehrfamilienhäusern sowie in gewerblichen und öffentlichen Gebäuden deutlich erhöht worden.
Ausgewählte Maßnahmen, die über das BAFA gefördert werden
I. Solarkollektoranlagen (thermisch) Förderbetrag
bis 40 m2 Bruttokollektorfläche 1.500 Euro bis 3.600 Euro
zwischen 20 bis 100 m2 Bruttokollektorfläche in Mehrfamilienhäusern und großen Nichtwohngebäuden (auch im Neubau) 3.600 Euro bis 18.000 Euro
bis 1.000 m2 zur Erzeugung von Prozesswärme bis zu 50 % der Nettoinvestitionskosten
II. Biomasseanlagen Förderbetrag
Pelletöfen mit Wassertasche 1.400 Euro bis 3.600 Euro
Pelletkessel 2.400 Euro bis 3.600 Euro
Pelletkessel mit Pufferspeicher (mind. 30 l / kW) 2.900 Euro bis 3.600 Euro
Hackschnitzelkessel mit Pufferspeicher 1.400 Euro
Scheitholzvergaserkessel mit Pufferspeicher 1.400 Euro
III. Wärmepumpen Förderbetrag
Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen 2.800 Euro bis 11.800 Euro
Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen mit Pufferspeicher 3.300 Euro bis 12.300 Euro
Luft/Wasser-Wärmepumpen 1.300 Euro bzw. 1.600 Euro
Luft/Wasser-Wärmepumpen mit Pufferspeicher 1.800 Euro bzw. 2.100 Euro